Stellvertreterregelung

Die Maske STELLVERTRETERREGELUNG gibt Auskunft, wer im Falle der Abwesenheit des zuständigen Genehmigers die Anträge genehmigen muss.

Einen Stellvertreter sollten Sie festlegen, wenn Sie Genehmiger sind. Dadurch wird erreicht, dass während ihrer Abwesenheit der Genehmigungslauf für die Anträge nicht unterbrochen wird.

 

Stellvertretung durch:

Wählen Sie aus der Listauswahlbox ihren Stellvertreter für die Genehmigung von Anträgen aus.

Bin abwesend

Setzen Sie sich selbst auf abwesend, so dass die Anträge direkt zu ihrem Stellvertreter geleitet werden.

Hinweis

Der Status Abwesend kann auch vom Administrator in ZEUS Personal/Personalzentrale/Parameter WebServices/Stellvertreter gesetzt werden.

Nachricht an Stellvertreter

Der Stellvertreter wird automatisch über jeden zur Genehmigung anstehenden Antrag benachrichtigt.

permanente Stellvertreterregelung

Jeder Antrag wird an den Genehmiger und an den Stellvertreter gesendet.

Für die Entscheidung, ob ein Antrag genehmigt, teilgenehmigt oder abgelehnt wird, ist die Reihenfolge der Bearbeitung entscheidend. Die Entscheidung desjenigen, der den Antrag als erster bearbeitet hat wird von ZEUS WebServices weiterverarbeitet.

Hinweis

Die Listauswahlbox Stellvertretung durch steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn ihr Administrator in ZEUS unter Personal/Personalzentrale/Parameter WebServices/Stellvertreter die Funktion Stellvertreter änderbar aktiviert hat.

Genehmigung des oben gewählten Stellvertreters durch:

Die Anträge des Stellvertreters werden während der Abwesenheit des Genehmigers  von der ausgewählten Person genehmigt.

 

Hinweis

Die Änderung der Stellvertreterregelung ist nur in Workflow/Einstellungen möglich.

 

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